Presseerklärung zum HA-Artikel vom 26.11.2011 „Netzgesellschaft ist passe“
19. Dezember 2011
In dem Bericht vom 26.11.2011 war zu lesen, dass es in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag lange Gesichter bei den Stadtverordneten von CDU, BB und FDP gegeben habe, weil die Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft von E.ON und Stadtwerken vom Tisch ist. Dem gleichen Bericht ist zu entnehmen, man hätte in der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010 die Gründung eben dieser Netzgesellschaft auf den Weg gebracht.
Wo der Redakteur die langen Gesichter beim Bürgerblock Biedenkopf gesehen haben will, ist uns allerdings rätselhaft. Im Dezember 2010 wurde lediglich im Hinblick auf die Netzgesellschaft der Beschluss gefasst, das Modell einer gemeinsamen Netzgesellschaft unterhalb der Stadtwerke Biedenkopf GmbH, in die das Stromnetz der Stadtwerke und die Stadtteilnetze der E.ON Mitte AG eingebracht werden, zu untersuchen. Mit dieser Untersuchung sollte festgestellt werden, ob eine Kooperation zwischen den Stadtwerken Biedenkopf und der E.ON Mitte sinnvoll für die Stadtwerke und die Stadt Biedenkopf ist.
Interessant ist, dass, obwohl das Vorgehen nach Aussage des Bürgermeisters rechtlich nicht haltbar gewesen sei, trotzdem Gespräche mit der E.ON Mitte bezüglich einer gemeinsamen Netzgesellschaft geführt worden sind. Dass, wie in dem Artikel berichtet wird, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Biedenkopf ausführlich sowohl die Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft als auch eine Beteiligung von E.ON Mitte an den Stadtwerken beraten haben, ist für den Bürgerblock Biedenkopf eine ganz natürliche Vorgehensweise. Für uns ist das lediglich die Umsetzung eines Beschlusses, der zum Inhalt hatte, ein bestimmtes Kooperationsmodell zu untersuchen. Das hat man getan und festgestellt, dass dieses Modell nicht sinnvoll für die Stadtwerke und die Stadt Biedenkopf ist, was von uns selbstverständlich akzeptiert wird und demnach auch keinen Anlass für lange Gesichter gibt.
Im Übrigen haben gerade SPD und UBL bei eigenen Anträgen, was die Rechts(un)sicherheit des Inhaltes betrifft, eine sehr eigene Sichtweise. So wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung ein Antrag bezüglich einer SPD-Gesetzesinitiative im Hessischen Landtag eingebracht, obwohl der Inhalt ( der SPD-Gesetzesinitiative ) in einem anderen Bundesland zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet wurde und einer verfassungsrechtlichen Normenkontrolle unterzogen werden soll.
Heinz Olbert
Fraktionssprecher Bürgerblock Biedenkopf
Biedenkopf, 26.11.2011