Bürgerblock Biedenkopf zu Gast in Engelbach

3. März 2011

Eckhard MüllerWährend eines Rundganges durch den Ort hat Ortsvorsteher Eckhard Müller den zahlreichen Teilnehmern den Stand der Dorferneuerung in Engelbach erläutert. Weiterhin wurden zahlreiche Themen mit den anwesenden Bürgern diskutiert.

Der Einladung zu einem Rundgang durch den Ort mit den Kandidaten des Bürgerblocks Biedenkopf, sind am Samstag, den 26. Februar zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Engelbach gefolgt. Ausgangspunkt des Rundganges war die Kirche. Hier erläuterte OV Müller den neuesten Stand zur Erneuerung der Landesstraße und zum Ortsmittelpunkt. Da sich der Bau der Straße verzögert, ist auch der Beginn zur Umgestaltung des Ortsmittelpunktes noch offen. Für beide Projekte hat die Stadt Biedenkopf Geldmittel im Finanzplan 2013 vorgesehen. OV Müller betonte noch mal, wie wichtig der Bau der Straße für die Dorferneuerung ist. Beim weiteren Rundgang wurden die schon fertig gestellten Projekte der Dorferneuerung vorgestellt. Der Umbau der ehemaligen Milchsammelstelle ist abgeschlossen. Der hier entstandene Jugendraum für Jugendliche bis 16 Jahre wird sehr gut von den Jugendlichen angenommen. Weitere schon fertig gestellte Projekte sind der Spielplatz an der Schule, sowie das Basketballfeld am Feuerwehrgerätehaus. OV Eckhard Müller wies beim Rundgang durch den Ort aber auch auf noch offen stehende Projekte hin. Ein großes Anliegen ist den Engelbachern, der fehlende Handy Empfang. Hier waren sich alle Anwesenden einig, dass dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Die Stadt Biedenkopf muss sich für einen Handy Empfang in Engelbach und natürlich auch in Dexbach einsetzen. Wir warten schon zu lange, hier muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden, waren sich alle einig. Letzte Station der rund einstündigen Wanderung durch Engelbach war das Dorfgemeinschaftshaus. OV Müller erläuterte hier die vorgesehenen Maßnahmen zur Funktionsverbesserung des Bürgerhauses. Finanzmittel sind im Haushaltsplan der Stadt Biedenkopf für dieses Jahr eingestellt. Die Baumaßnahmen können nach Genehmigung des Haushaltsplans beginnen.