Stellungnahme zum Thema Berggaststätte / Freizeitanlage Sackpfeife

2. September 2018

Michael Miss

Die Bürgerblock-Fraktion hat sich intensiv mit dem Thema Sackpfeife auseinandergesetzt.
Die Sackpfeife als Naherholungszentrum ist eine Einrichtung, die grundsätzlich erhalten werden soll. Dies gilt sowohl für eine Berggaststätte, als auch für weitere Attraktionen, wie z.B. die Rodelbahn. Eine Beibehaltung des Winterbetriebs lehnen wir, wie alle anderen Fraktionen auch, als nicht sinnvoll ab.

Der Bürgerblock spricht sich jedoch gegen einen Weiterbetrieb der Sackpfeife in kommunaler Trägerschaft aus. Ein alleiniger Weiterbetrieb der Sackpfeife durch die Stadt Biedenkopf ist unter den derzeitigen Bedingungen für uns wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.

Für die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen entstehen Kosten, welche die Kommune und ihre Bürger zu tragen haben, seien es Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, die Feuerwehren, das Lahnauenbad, Spielplätze oder für Straßenunterhaltung. In vielen Bereichen werden seit Jahren Investitionen und Reparaturen aufgeschoben, weil die finanziellen Mittel fehlen. Der Betrieb eines Freizeitparks durch eine Kommune gehört nicht zu den unbedingt notwendigen Aufgaben.

Die Ersteller des Gutachtens haben treffend dargelegt, dass der Betrieb eines Ski- und Freizeitparks durch eine Kommune, wie es in Biedenkopf der Fall ist, eine einmalige Konstellation/Angelegenheit ist. Andern Orts erfolgt der Betrieb durch Vereine, GmbHs oder Einzelunternehmen, aber nicht durch die öffentliche Hand und zu Lasten der Allgemeinheit.

Die Fehler, die seit über 40 Jahren auf der Sackpfeife gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Über Jahrzehnte wurden auf der Sackpfeife Verluste in Millionenhöhe angehäuft, die der Steuerzahler und zum Teil auch Privatpersonen direkt (Ferien- und Freizeit GmbH) zu tragen hatten. Den gleichen Fehler erneut zu machen und wider bessere Vernunft das bisherige Betreibermodell beizubehalten, würde bedeuten, dass man aus der Vergangenheit rein gar nichts gelernt hat.

Ein privater Investor ist besser geeignet, eine solche Einrichtung zu betreiben. Folglich sollte man es auch einem solchen überlassen, dies in Biedenkopf zu tun. Wir fordern die Verwaltung daher auf, sich auf die Suche nach Investoren zu machen, die bereit sind, eine solche Anlage zu betreiben. An anderen Orten funktioniert dies erfolgreich, warum also nicht auch in Biedenkopf. Ohne einen Investor, der den Betrieb der Sackpfeife zukünftig übernimmt, wird der Bürgerblock keinen Investitionen zustimmen.

Uns ist jedoch sehr wohl bewusst, dass ein vollständig kostendeckender Betrieb der Sackpfeife auch einem privaten Betreiber kaum möglich sein wird. Dass die Stadt sich hier entsprechend beteiligt, z.B. über Bürgschaften oder Betriebs- und Baukostenzuschüsse, wird auch in Zukunft notwendig sein, um die Sackpfeife zu erhalten. Hier müssen jedoch klare Grenzen gezogen werden was die finanzielle Beteiligung der Stadt angeht. Ein „Weiter so“ kommt für uns nicht in Frage. Die jährlichen Kosten für die Sackpfeife müssen sich gegenüber heute deutlich reduzieren.

Was den Neubau der Berggaststätte angeht, sind wir über die Stellungnahme von Herrn Koenemann als örtlichem DEHOGA Vertreter verwundert. Herr Koenemann ist überzeugt, dass es ein leichtes wäre, einen Pächter für den Neubau zu finden. Das Gutachten, welches die DEHOGA zum Neubau der Berggaststätte erstellt hat, kommt nämlich hier zu einem völlig anderen Ergebnis. Die DEHOHA geht von anspruchsvollen Voraussetzungen aus, die ein Pächter für die Berggaststätte erfüllen sollte, um das Geschäft langfristig erfolgreich zu betreiben, da neben dem Gaststättenbetrieb auch Firmenveranstaltungen, Buffets und Cateringservice für einen nachhaltig wirtschaftlichen Betrieb als notwendig erachtet werden. Das Fazit des DEHOGA Gutachters: „Einen solchen Betreiber zu finden ist folglich eine schwierige Aufgabe“.

Da auch, was den Neubau der Berggaststätte angeht, die Zukunftsaussichten eher fraglich sind, fordern wir auch hier die Umsetzung bzw. Beteiligung durch einen Investor. 1,4 Millionen Euro zu investieren ohne die geringste Sicherheit zu haben, was einen möglichen Pächter angeht, ist für uns nicht akzeptabel. Bevor mit dem Bau begonnen wird, sollte zuerst ein Pächter gesucht werden, welcher die von der DEHOGA im Gutachten geforderten Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen kann, und der in der Lage ist, ein solches Projekt auch finanziell zu stemmen.