Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Biedenkopf am 21.03.2022
7. November 2022
Die Ortsbeiratssitzung am 21. März 2022 beginnt an der Ecke Kiesackerstraße/Hainstraße. Dieser Treffpunkt wurde auf Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern gewählt, um die Verkehrssituation in der Kiesackerstraße (Nichtbeachtung Tempo 30) zu besprechen und eventuelle Lösungen zu finden. Nach ausführlichen Diskussionen fasst der Ortsbeirat folgenden Beschluss:
Der Ortsbeirat empfiehlt, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Verkehrssituation zu verbessern:
- Das Verkehrsschild „Tempo 30 Zone“ ist nach Möglichkeit, einige Meter nach oben (nächste Laterne) zu versetzen.
- Anbringung eines WaveTec (zählt Fahrzeuge, misst Geschwindigkeit etc.) über einen längeren Zeitraum.
- Das bereits dort stehende Geschwindigkeitsmessgerät mit Smiley Display sollte über einen län- geren Zeitraum dort verbleiben.
- Prüfung, ob zwischen Einmündung Heckerweg und Grünewaldstraße (entlang des grünen Zaunes von unten kommend linksseitig) wieder geparkt werden kann, um den Verkehr zu entschleunigen.
- Prüfung, ob die Sperre zwischen Breslauer Straße und Königsberger Straße entfernt werden kann, was zu einer Verbesserung der Situation in der Kiesackerstraße führen könnte, da ein Teil der Anwohner der Breslauer Straße die Zu- und Abfahrt über die Königsberger Straße nutzen könnten.
Ortsvorsteher Heinz Olbert teilt mit, dass für das Jahr 2022 als Ortsbeiratsmittel ein Sockelbertrag von 500,00 Euro plus 0,50 Euro pro Einwohner der Kernstadt zur Verfügung stehen und erläutert, wie diese Mittel verwendet werden können:
Die Ortsbeiratsmittel sind keine „Verfügungsmittel“ für die Ortsvorsteher.
Die Mittel dürfen nur im Aufwandsbereich verwendet werden, d. h., es können lediglich Anschaffungen für unter 250 €/netto (ohne gesetzl. MWSt.) pro Anschaffung getätigt werden. Unterhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten gelten insoweit nicht als Anschaffung und dürfen den Betrag von 250 €/netto übersteigen. Bei Fragen bzgl. der Zuordnung von Anschaffungen steht der Fachbereich II Finanzdienste im Vorfeld zur Verfügung.
Die Mittel dürfen nur für Zwecke, für die keine zweckbezogenen Aufwendungen in den jeweiligen Haus- haltsplänen veranschlagt sind (z. B. Vereinsförderung, Zuschüsse und dergl.), verwendet werden. Die Verwendung der Mittel für Repräsentationszwecke (z. B. Blumen für Geschäftseröffnungen, Geschenke für Vereinsjubiläen, Altersjubilare) ist ebenfalls nicht zulässig.
Ein „Ansparen“ der Mittel und die daraus resultierenden Übertragung in Folgejahre ist nicht möglich. Bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht beanspruchte oder nicht abgerechnete Mittel gelten als eingespart.
Ortsvorsteher Heinz Olbert erläutert nochmal die bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossene Vorgehensweise bei der Vergabe der Ortsbeiratsmittel:
Ideen oder Anfragen zu Ortsbeiratsmitteln werden an den Ortsvorsteher weitergeleitet. Dieser klärt mit dem Fachbereich die Ordnungsmäßigkeit und teilt dem Ideengeber oder Antragsteller mit, ob die Maß- nahme durchgeführt werden kann und wie die Rechnungsstellung zu erfolgen hat. Die Information bzw. das Einvernehmen des Ortsbeirates erfolgt dann in der nächsten Ortsbeiratssitzung . Ein formeller Be- schluss ist in der Regel nicht nowendig.
Am Pfingstsonntag 2022 findet wieder die Veranstaltung „Lahntal total“ statt. OV Heinz Olbert in- formiert über die Streckenführung und teilt mit, dass Vereine, Geschäftsleute oder auch Privatleute gesucht werden, die an der Strecke (von Ludwigshütte bis Abfahrt Einkaufszentrum) Essen, Getränke u.a. anbieten möchten. Da ein Anschreiben an die größeren Vereine bisher keine Rückmeldungen brachte, sollen Aufrufe durch die Ortsbeiratsmitglieder sowie den Hinterländer Anzeiger erfolgen, damit sich Interessierte bei Thomas Rößer vom Ordnungsamt anmelden.
Zum Thema erfolgt lediglich eine Mitteilung über die (s. nachstehende Auflistung ) in den letzten Jahren vom Ortsbeirat Biedenkopf angemeldeten Maßnahmen, die bisher nicht durchgeführt wurden und die für den nächsten Haushalt wieder angemeldet werden sollen.
Ein formeller Beschluss dazu erfolgt in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen.
- Schaffung eines Bürgersteiges am Teilstück der Straße am Landgrafenschloß von der AbzweigungKottenbachstraße bis zur Abzweigung Oostduinkerker Straße (talseitig von der Kottenbachstraßekommend) und Anbringung von mindestens noch einer Straßenlampe.
- Instandsetzung der Treppen und Wege im Stadtpark.
- Instandsetzung der Fusswege zum Landgrafenschloss
- Neubau Brücke Promenadenweg Richtung Ludwigshütte, wobei zu prüfen ist, ob der Bau dieser Brücke nicht günstiger als in dem bisherigen Entwurf zu bewerkstelligen ist.
- Erneuerung der Straße „Zum Musbach“ ab Abzweig Haus Nr. 14 bis zum Wanderparkplatz.
- Ausweisung von 7 bis 10 Parkplätzen auf dem Parkplatz Pfefferacker als Parkplätze mit begrenzter Parkdauer (2 Stunden).
- Willkommenstafel am Ortseingang von Biedenkopf aus Richtung Eckelshausen kommend, gemäß Beschluss des Ortsbeirates Biedenkopf vom 18.02.2019.
- Herstellung der Treppenverbindung Hatzfelder Straße (zwischen Haus 67+69) zum Hasenlauf (fer- tige Pläne liegen bereits seit 2017 vor.
- Neubau eines Hallenbades.
OV Heinz Olbert informiert:
- dass der Landkreis auf Nachfrage mitgeteilt hat, dass in absehbarer Zeit eine Machbarkeitsstudie des Schlossareals gemacht werden soll, die auch das Museum und die Schlossterrasse umfasst.
- dass Herr Ubbo Enninga von ihm angeschrieben wurde, um einmal von seiner Seite zu erfahren, wie weit die Verhandlungen um El Nino fortgeschritten sind. Eine Antwort lag bis zur Sitzung nicht vor, zwischenzeitlich hat Herr Enninga vorgeschlagen, die Angelegenheit bei seinem nächsten Besuch in Biedenkopf (März/April 2022) mit dem Ortsvorsteher zu besprechen.