Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bürgerblock, UBL und ZfB: Unterstützung ehrenamtlicher Betätigung (StvV vom 25.11.2021)
28. September 2025
Als Ergebnis der Kleinen Anfrage vom 28.09.2021 betr. Übertragung der Haftung auf ehrenamtlich Tätige wurde dieser Antrag gestellt, um Vereine und ehrenamtlich Tätige von Haftungsverpflichtungen zu entlasten. Den vollständigen Antragstext finden Sie hier
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Biedenkopf schließt zukünftig mit allen Vereinen / Gruppierungen, die öffentlich nutzbare Einrichtungen (Bänke, Unterstände, etc.) auf städtischem Grund errichten, eine Gestattungsvereinbarung ab, sofern die Stadt dem Bau grundsätzlich zustimmt. Bestandteil des Gestattungsvertrages soll die Verpflichtung des Errichters, die Einrichtung zu pflegen und in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, sowie die Pflicht, den Rückbau auf eigene Kosten durchzuführen, sobald die Unterhaltung nicht mehr gewährleistet ist sein. Die Haftung soll bei der Stadt Biedenkopf als Grundstückseigentümer verbleiben, und nicht Bestandteil des Gestattungsvertrages sein.
Aufgrund von Bedenken aus der Verwaltung und CDU Fraktion wurde der Antrag zurückgezogen und auf die nächste Sitzung der Stadtverordneten vertagt. Da auch in der folgenden Sitzung keine Einigkeit erzielt werden konnte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzauschuss verwiesen.