Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen: Freizeitzentrum Sackpfeife: Bau eines gastronomischen Betriebs; Änderung der Planungskriterien. (StvV vom 29.02.2024)

29. September 2025

In der 4. Planungsrunde der Arbeitsgruppe Sackpfeife am 22.01.2024 haben sich unter Top 1 zwei Architekten für die Objektplanung in Blockhaus-Bauweise als Bewerber vorgestellt. Nach der Vorstellung zeigt sich, dass die beschlossene Blockhaus-Bauweise auch negative Eigen-schaften aufweist:
– große Setzungen bis zu ca. 20 cm
– höhere Kosten als bei Holzständerbauweise / Holz-Massiv-Wände
– nur begrenzter energetischer Gebäudestandard möglich
– Erweiterungen und Anbauten nachträglich schwierig umzusetzen (aufgrund Statik, Konstruktion und möglichen Holzbalkenlängen)
– Erschwerte Anbringung von Elektroinstallationen in Rundbohlen.

Um den vorgebrachten Bedenken Rechnung zu tragen sollten die Planungskriterien geändert werden.
Den vollständigen Antragstext finden Sie hier

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss (VL-84/2023) vom 29.06.2023 wird aufgehoben und wird wie folgt ersetzt:
Es wird sich für den Bau eines gastronomischen Betriebs in Holzbauweise ausgesprochen, und zwar mit den folgenden Kriterien:
– 60 Sitzplätze Innen
– 100-120 Sitzplätze Außen
– Gewerbliche Küche
– Als Baubudget werden 750.000 € festgesetzt zzgl. der verleibenden Mittel aus der Versicherungssumme (190.985,90 €)
Der Magistrat wird beauftragt, alle für die Durchführung der Objektplanung notwendigen Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen